Gesetze / Berufsbildungsgesetz BBiG § 89 Bundesinstitut für Berufsbildung Stand: 30.04.2025 Bund3 Fassungen Das Bundesinstitut für Berufsbildung ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Es hat seinen Sitz in Bonn.